Sprech-, Sprach- und Stimmtherapie

Unsere Sprech-, Sprach- und Stimmtherapie richtet sich an Kinder und Jugendliche bis zu 16 Jahren, die in ihrer Sprache eine Entwicklungsverzögerung oder Entwicklungsstörung aufweisen.

Die Auffälligkeiten können sich in unterschiedlicher Ausprägung zeigen, wie z.B.

  • Late-Talker: Kleinkinder mit verspätetem Sprechbeginn

  • Sprachentwicklungsstörung (SES) und Sprachentwicklungsverzögerung (SEV): Hierzu gehören eine gestörte oder eine nicht altersgemäße Entwicklung der Sprache bzw. ihrer Teilbereiche.

  • Sprachverständnisstörungen

  • Sprachstörung bei Mehrsprachigkeit
  • Dysgrammatismus: Grammatikstörungen
  • Phonetische und/oder phonologische Störungen, Dyslalie
  • Schematisch-, Lexikalische Störungen: Wortschatzdefizite oder Wortabrufschwierigkeiten
  • Artikulationsstörungen und/oder Aussprachestörungen
  • Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen (AVWS)
  • Verbale Entwicklungsdyspraxien: Defizite bei der korrekten Planung von Sprechbewegungen
  • Stottern/Poltern - Redeflussstörungen
  • Myofunktionelle Störungen: Die Wangen-, Lippen- oder Zungenmuskulatur ist beeinträchtigt
  • Dysphonien: Störungen der Stimme, z.B. durch Schreiknötchen
  • Rhinophonien: Näseln
  • Lippen-, Kiefer- oder Gaumenspalten (LKGS)
  • Mutismus: Bei abgeschlossener Sprachentwicklung kein vollständiges Sprechen oder teilweises Nichtsprechen des Kindes
  • Hörstörungen: Kinder und Jugendliche mit Cochlea-Implantaten (Hörgeräte)
  • Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen bei Entwicklungsstörungen: z.B. bei Autismus oder geistiger Behinderung
  • Unterstützende Kommunikation: Wird angewendet bei fehlender oder geringer Lautsprache, z.B. Gebärden


Zu Beginn einer sprachtherapeutischen Behandlung steht die gründliche Anamnese und Beziehungsaufnahme zum Kind. Es erfolgt eine individuelle und eine patientenorientierte Therapie unter enger Einbeziehung der Eltern. Gerne unterstützen wir mit Tipps zu häuslichen Übungsmöglichkeiten und Materialien.

Eine Heilmittelverordnung wird in der Regel von einem Kinder- oder Facharzt, wie HNO- oder Zahnarzt ausgestellt. Die Behandlung wird in der Regel ohne Zuzahlung von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung übernommen.

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